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Ungeliebtes Mitbringsel: Knöllchen aus dem Ausland

Knöllchen für EU-Falschparken sind vollstreckbar
Knöllchen für EU-Falschparken sind vollstreckbar (Foto: Paolo Cordoni)

Ungeliebtes Mitbringsel: Knöllchen aus dem Ausland

Wer im Ausland falsch parkt oder zu schnell fährt, muss mit teuren Strafzetteln rechnen. Die Bußgelder sind oft höher als in Deutschland. Außerdem können Bußgelder aus dem EU-Ausland auch in Deutschland vollstreckt werden. Einige Tipps und Informationen, wie man sich am besten verhält, wenn ein Bußgeldbescheid im Briefkasten landet.

In Frankreich kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h 135 Euro. In Italien werden sogar 175 Euro fällig. Besonders tief in die Tasche greifen muss man in Norwegen, wo man mit 620 Euro zur Kasse gebeten wird. Zum Vergleich: In Deutschland kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h ab 60 Euro.

Auch Falschparken wird im Ausland oft härter bestraft als in Deutschland. Während man hierzulande mit Bußgeldern zwischen 10 und 110 Euro rechnen muss, werden in Spanien oder Rumänien bis zu 200 Euro fällig. Auch Polen (125 Euro) und die Niederlande (120 Euro) haben vergleichsweise hohe Bußgelder.

Besonders teuer ist das Überfahren einer roten Ampel wiederum in Norwegen: 850 Euro werden dort fällig. Ähnlich hoch sind die Strafen in Griechenland mit 700 Euro. Auch in Kroatien werden mindestens 390 Euro fällig. In den Niederlanden sind es 300 Euro, in Spanien 200 Euro und in Deutschland 90 Euro.

Strafzettel aus dem Ausland sollten nicht ignoriert werden. Wenn der Vorwurf stimmt, sollte man sofort zahlen. In einigen Ländern werden bei schneller Zahlung hohe Rabatte gewährt. Bußgelder aus fast allen EU-Ländern können in Deutschland auch nachträglich vollstreckt werden, wenn sie 70 Euro übersteigen.

Vorsicht ist bei Schreiben privater Inkassounternehmen geboten. Öffentlich-rechtliche Forderungen wie Geschwindigkeits-, Rotlicht- oder Parkverstöße dürfen nur Behörden grenzüberschreitend eintreiben. In Deutschland müssen ausländische Behörden beim Bundesamt für Justiz Vollstreckungshilfe beantragen.

Detaillierte Informationen zu Bußgeldern im Ausland gibt es hier www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/bussgeldrechner-ausland.


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